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Beitrag senken mit § 204 VVG

Sie haben besondere Rechte als privat Krankenversicherter nach § 204 VVG, Ihre Beiträge in der PKV zu senken, allerdings sollten Sie den Wechsel geschickt angehen, um alls Vorteile zu nutzen und keine Nachteile zu bekommen: dabei helfen wir von krankenversicherungs-makler.de Ihnen.

§ 204 VVG - was ist das?

Der § 204 VVG regelt die Rechte eines privat Krankenversicherten Kunden im Hinblick auf einen Tarifwechsel innerhalb seines Versicherers. 

Privatversicherten ist es zwar bereits seit 1994 gesetzlich ermöglicht worden, innerhalb der Tarife der eigenen Versicherung in jeden Tarif zu wechseln, dass das PKV-Unternehmen anbietet, aber weil viele Privatversicherte noch in teuren, veralteten PKV Tarifen der "alten Welt" versichert sind, die den Neukunden gar nicht mehr angeboten werden, versuchen private Krankenversicherer hin und wieder mit unterschiedlichen Ausflüchten einen Tarifwechsel in günstigere Tarife abzulehnen.

Die Regelung im § 204 VVG ist deshalb insbesondere für Menschen mit älteren, teuren PKV-Tarifen sehr lukrativ.

 

§ 204 VVG - welche Chancen ergeben sich für Sie?

Dem Versicherungsnehmer wird durch das gesetzlich verankerte Recht im VVG § 204 Versicherungsvertragsgesetz die Möglichkeit garantiert, auf Antrag innerhalb seines PKV-Unternehmens in jeden anderen Tarif zu wechseln, solange der Versicherungsschutz des Zieltarifs mit dem bisherigen Leistungsumfang identisch ist.

Zwar kann der PKV-Versicherer von seinem Kunden im Gegenzug einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen, sofern die Leistungen des Tarifes, in den dieser wechseln will, umfangreicher oder höher sind. Jedoch kann durch die Vereinbarung eines Leistungsausschlusses ausschnittsweise auf die jeweiligen höheren Leistungsteile des Tarifs grundsätzlich verzichtet werden. In einem sogenannten Mehrleistungsausschluss kann der Kunde eventuelle Risikozuschläge damit vermeiden.

Ein wichtiger Vorteil für den PKV-Versicherten ist dabei, dass alle aus dem alten Tarif erworbenen Rechte, also auch alle gebildeten Altersrückstellungen, angerechnet werden müssen.

 

Wer es geschickt anstellt und sich professionell durch unsere Experten von Krankenversicherungs-Makler.de helfen lassen, wir nehmen Ihnen die ganze Arbeit ab und Sie können enorm viel dabei sparen. Beitragssenkungen über 150 EUR pro Monat und mehr sind im Durchschnitt realisierbar.

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